HCC ist bereits in mehreren Bundesländern in Österreich anerkannter Bildungsträger.
Niederösterreich: HCC ist zertifizierter Aus- und Weiterbildungsträger der an der Donau Universität Krems eingerichteten Zertifizierungsstelle für Aus- und Weiterbildungsanbieter - CERT NÖ.
Das Land NÖ gewährt für Personen mit Hauptwohnsitz in NÖ, Förderungen in folgenden Höhen:
"Das Land gewährt NÖ ArbeitnehmerInnen eine Bildungsförderung in der Höhe von 50 % bzw. 80 % der Kurskosten (bis zu maximal € 2.640,-- innerhalb von 6 Jahren ab Erstantragstellung) für berufsspezifische Weiterbildung, die zur Arbeitsplatzsicherung dient."
• 50 % der Kurskosten: ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und ArbeitnehmerInnen,
die Kinderbetreuungsgeld beziehen
• 80 % der Kurskosten: WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS
arbeitssuchend gemeldet sind, ArbeitnehmerInnen über 45
Jahre und SozialhilfebezieherInnen
Wien: Anerkannte Bildungseinrichtung beim Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF) (Kurse werden für Personen mit Hauptwohnsitz in Wien zu 50%, max. € 200 gefördert) Bildungsförderungen in Wien Pisa- Förderung des WAFF
Kärnten: HCC ist anerkannter Bildungsträger in der Liste der Kärntner Arbeitnehmerförderung.
Mit dem Kärtner Bildungsscheck können Kurse von HCC bei einem jähr. Einkommen von max. € 28.000,-- mit bis zu € 546,-- p. a. gefördert werden.
Tirol: HCC ist anerkannter Bildungsträger für berufsbezogene Weiterbildung des Landes Tirol (Kurse von HCC werden für Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol zu 25% bei Kurskosten bis zu € 500,-- sowie zu 20% bei Kurskosten bis zu € 300,-- bei positivem Abschluss, gefördert)
Salzburg: HCC ist anerkannter Bildungsträger des Landes Salzburg im Rahmen des Salzburger Bildungsschecks.
Das Land Salzburg fördert im Rahmen des Sazburger Bildungsschecks, Kursbesuche in folgenden Höhen: "Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge zu beachten sind:"
Höchstbeträge (2008 - 2011)
Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse
Kurse von Personen über 50 Jahre
Kurse von Personen über 20 Jahre (ohne Berufsausbildung)